Lernen Sie uns kennen
Rüdiger Runge
Im Oktober 1988 begann Rüdiger Runge als frisch ernannter Karosserie- und Fahrzeugbaumeister bei einer der größten Versicherungen Deutschlands eine mehrjährige Ausbildung zum Kfz-Sachverständigen und Schadenregulierer.
Der Aufgabenbereich seiner dort bis 1993 andauernden Tätigkeit umfasste damals die Erstellung von Schadengutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden, sowie die gesamte Schadenregulierung vom eigentlichen Fahrzeugschaden, über weitere Sach- und Gebäudeschäden bis hin zur Regulierung von Schmerzensgeldern.
Im Anschluss daran folgte eine mehrjährige Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger in einem freien Sachverständigenbüro in Hameln, bevor im April 1995 der Sprung in die Selbstständigkeit gewagt wurde.
Aus dem einstigen 1-Mann-Betrieb wuchs mit heute 8 Kfz-Sachverständigen und 4 Büroangestellten rasch eines der größten unabhängigen Sachverständigenbüros für den Raum Hannover – Peine heran.
Unser Team
Gabriela Runge
Nicholas Runge
Daniel Moreno
Damals wie heute liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Erstellung von Schadengutachten, Beweissicherungsgutachten und Fahrzeugbewertungen. Im Gegensatz zu den 90er Jahren wird heute bei der Abrechnung des Fahrzeugschadens auch zunehmend die rechtliche Unterstützung des geschädigten Autofahrers von Bedeutung. Zahlten damals die Versicherungen noch die anfallenden Reparatur- und Nebenkosten, werden heute versicherungsseits zunehmend berechtigte Ansprüche wie beispielsweise Wertminderungen und Nutzungsausfall unterschlagen.
Ganz nach dem Motto, "Was nicht gefordert wird, wird auch nicht erstattet!", sparen so Versicherungen bei Geschädigten die nicht durch einen unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwalt vertreten werden, Jahr für Jahr Millionen bei der Schadenregulierung.
In Zusammenarbeit mit kompetenten Verkehrsrechtsanwälten steht Ihnen daher das Team des Sachverständigenbüros Runge auch beim Durchsetzen ihrer Ansprüche gern zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an. Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Unsere Büros
Unser Büro in Hannover
Seit 1995 führen wir unser Sachverständigenbüro in Hannover-Badenstedt. Mit den verschiedensten Schwerpunkten gehören wir zu einer der ersten Anlaufadressen bei Unfallschäden.
Die Autohäuser, Werkstätten und auch Versicherungen schätzen die seriöse Zusammenarbeit und empfehlen uns oftmals weiter. Unser kompetentes Team hilft Ihnen gerne in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Sollten Sie über die Schadenbegutachtung hinaus juristische Fragen haben, so arbeiten wir eng mit Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen, die Ihnen beim Schriftverkehr mit Unfallgegnern oder der Versicherung weiterhelfen können.
Seit dem 31.03.2014 finden Sie uns in der Bornumer Str. 160 in 30453 Hannover.
Unser Büro in Peine
Seit 1995 bieten wir Ihnen auch ein Sachverständigenbüro in Peine bei Hannover. Auch hier gehören wir zu einer der ersten Anlaufadressen bei Unfallschäden.
Die Autohäuser, Werkstätten und auch Versicherungen schätzen die seriöse Zusammenarbeit und empfehlen uns oftmals weiter. Unser kompetentes Team hilft Ihnen gerne in allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug.
Sollten Sie über die Schadenbegutachtung hinaus juristische Fragen haben, so arbeiten wir eng mit Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen, die Ihnen beim Schriftverkehr mit Unfallgegnern oder der Versicherung weiterhelfen können.
Partner
Folgend stellen wir Ihnen einige unserer Vertragspartner, mit denen wir eng zusammenarbeiten oder Datenbanken, die wir bei unseren Recherchen ebenfalls nutzen, vor.
GTÜ Vertragspartner Gesellschaft für Technische Ueberwachung
Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger.
BVSK e.V.
Als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland versteht sich der Verband als moderner Dienstleister.
Classic Tax
Marktbeobachtung, Bewertungen und Gutachten für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge, wie eine Datenbank mit kostenlosen Oldtimerpreisen.
Bitte beachten Sie
An unserer Prüfstelle können leider nur Kraftfahrzeuge bis 3,5 t
(kleine Anhänger bis 1,3t) und einer Länge von 5m (Radstand 3,5m) geprüft werden.