Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 13

  • Unzulässige Regelung in Mietwagenbedingungen zur Haftungsreduzierung wird durch § 81 Abs. 2 VVG ersetzt, pauschaler Ausschluss der Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht möglich
  • Ersetzbarkeit von Abschlepp- und Standkosten nach einem Kfz-Haftpflichtschaden
  • Bagatellschadengrenze bei 700,00 €
  • Erstattbarkeit unfallbedingter Desinfektionskosten bestätigt

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 12

  • Kein Restschadenersatzanspruch von Geschädigten des Dieselskandals nach § 852 Satz 1 BGB bei Gebrauchtfahrzeugen
  • Kosten des Sachverständigen für Teilnahme an Nachbesichtigung nicht erstattungsfähig
  • Zum Werkstattrisiko des Schädigers beim Kfz-Haftpflichtschaden, Erstattbarkeit von Corona-Desinfektionskosten und Zug-um-Zug-Verurteilung des gegnerischen Haftpflichtversicherers
  • Kein Verweis auf höheres Restwertangebot aus dem Ausland

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 11

  • Keine Diesel-Abgasskandal-Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland
  • Beurteilungsmaßstab zum Bagatellschaden
  • Zur Schätzung unfallbedingt erforderlicher Mietwagenkosten
  • Versicherer kann Desinfektionskosten nicht zurückverlangen

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022/ KW 10

  • Gebrauchtwagenkauf – Umfang der Haftung für Wissenserklärung bzw. Wissensmitteilung
  • Kfz-Haftpflichtschaden – keine Pflicht des Geschädigten zur Offenlegung von Fremdrechnung (Lackierer) – auch im Falle der Abtretung
  • Ausschöpfung des HB V-Korridors der BVSK-Honorarbefragung, Fotos der FIN und des Tachos dienen Beweiszwecken
  • Werkstattrisiko obliegt dem Schädiger

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022/ KW 09

  • Dieselskandal – BGH bestätigt Ansprüche des Neuwagenkäufers auch nach Verjährung des Schadenersatzanspruchs
  • Haftpflichtschaden – Erstattbarkeit fiktiver Reparaturkosten (Verbringungskosten sowie UPE-Aufschläge) und Sachverständigenkosten
  • Beurteilungsmaßstab zum Bagatellschaden
    AG Achern, Urteil vom 03.02.2022, AZ: 3 C 305/21
  • Werkstattrisiko geht auch hinsichtlich von Mietwagenkosten zulasten des Schädigers; die Wertminderung enthält keinen steuerbaren Umsatz