Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 38

  • Selbsternannter Kfz-Sachverständiger kann die erforderliche Sachkunde auch autodidaktisch erwerben
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Reparaturbestätigung und restliche Nutzungsausfallentschädigung sind vom Schädiger zu zahlen
  • Nebenkosten der Sachverständigenrechnung – AG Niebüll in den Ausführungen sehr nah am JVEG, jedoch zu nah in Bezug auf Fahrtkosten des Sachverständigen