Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 27
- Geschädigter erstreitet restliches Sachverständigenhonorar
- Zur Zahlung restlichen Schadenersatzes (Verbringung-, Probefahrt-, Desinfektions-, Hebebühnen-, Vermessungs- und Sachverständigenkosten
- Wiederbeschaffungswert beim abgrenzbaren Altschaden
- AG Montabaur spricht unter anderem weitere Reparaturkosten aufgrund des Werkstatt- und Prognoserisikos des Schädigers zu