Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 04

  • Unfallbeschädigter Betonmischer – 48 Tage Nutzungsausfall sind gerechtfertigt; Risiko von Verzögerungen liegt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche erforderlich
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Kein Bagatellschaden mehr ab einer Schadenhöhe von ca. 800,00 € und nicht ausschließbaren weiteren Schäden nach einem Auffahrunfall