Schadenregulierung - Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer

Die ARD hat in Ihrem Magazin Plusminus am 25.07.2018 die Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen durch Haftpflichtversicherer unter die Lupe genommen.

Nicht nur Rechtsanwälte werden in dem Beitrag befragt, sondern auch unabhängige Schadenersatzrechtler, wie Prof. Christian Huber von der TH Aachen, der als einer der renommiertesten Schadenersatzrechtler in Deutschland gilt.

Huber führte beispielsweise aus, dass es bei 2,8 Mio. pro Jahr wirtschaftlich durchaus nachvollziehbar sei, wenn Versicherer selbst bei scheinbar kleinen Summen die Zahlung verweigern.

Sehr deutlich machte die Sendung auch klar, mit welchen Methoden sogenannte Kürzungsinstitute wie das Unternehmen Control€xpert vorgehen.

Die Sendung zitierte eine Entscheidung des AG Coburg in einem Verfahren gegen einen ortsansässigen großen Versicherer. Das AG Coburg führt hier aus:

„Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, dass allgemeine Schadenersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.“

Klarer kann man das Regulierungsverhalten nicht darstellen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit wurden insbesondere die HUK-COBURG, die VHV Versicherung und die Allianz Versicherung als derzeit besonders restriktiv in der Schadenregulierung benannt. Prof. Huber vermutet hier, dass diese Versicherer eine Art Stellvertreterfunktion auch für andere Versicherer ausüben.

Ausdrücklich warnt Plusminus auch vor der angeblich einfachen Schadenregulierung per mithilfe einer Schaden-APP, wie sie beispielsweise die Allianz anbietet. Hier besteht die große Gefahr, dass der Geschädigte am Ende weniger Geld erhält als ihm zusteht.

Plusminus rät dem  Geschädigten, möglichst alle Daten zu notieren, nach Möglichkeit die Polizei hinzuziehen und bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht auf einen Anwalt und einen Sachverständigen zu verzichten.

Weitere Informationen erhalten Sie über die BVSK-Geschäftsstelle.

https://www.bvsk.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=1793&token=67acac495636e866c59c2755002cdbdc2cf699d8

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