Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 47
- Mit der Formulierung „Zug um Zug“ in der Abtretung ist der Zeitpunkt der Rückübertragung transparent geregelt
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Grenzen der Erforderlichkeit des Sachverständigenhonorars
- Probefahrt-, Reinigungs- und Desinfektionskosten unterliegen dem Werkstattrisiko; Mietwagenkosten sind auch bei einem nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassenen Fahrzeug zu erstatten