Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 44

  • Regressklage der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung gegen Reparaturwerkstatt weitgehend erfolglos, Desinfektionskosten sind teilweise erstattbar
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Keine Honorarberechnung nach Zeitaufwand
  • Aktivlegitimation durch Prozessstandschaft, Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers