Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 43

  • Unverhältnismäßige Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und Notwendigkeit der Anschaffung eines Gebrauchtwagens als Interimsfahrzeug bzw. Notreparatur
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Erstattung der Kosten einer anwaltlichen Vertretung bei der Schadenregulierung auch für Mitfahrzeugunternehmen; Leistung in Kenntnis der Nichtschuld kann von Versicherung nicht zurückgefordert werden
  • Grundhonorar bemisst sich nach Schadenhöhe und nicht nach Zeitaufwand