Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 33

  • Thermofenster führt zu eingeschränkter Wirkung des Emissionskontrollsystems und stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar
  • Verbringungskosten sind zu ersetzen
  • LOGICHECK-Kürzungen nicht rechtmäßig
  • Kein Großkundenrabattabzug, wenn keiner gewährt wird