Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 27

  • Geschädigter erstreitet restliches Sachverständigenhonorar
  • Zur Zahlung restlichen Schadenersatzes (Verbringung-, Probefahrt-, Desinfektions-, Hebebühnen-, Vermessungs- und Sachverständigenkosten
  • Wiederbeschaffungswert beim abgrenzbaren Altschaden
  • AG Montabaur spricht unter anderem weitere Reparaturkosten aufgrund des Werkstatt- und Prognoserisikos des Schädigers zu