Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 15

  • Grundhonorar bei unzutreffend ermittelter Schadenhöhe
  • Zusätzlicher Reparaturaufwand aufgrund notwendiger Corona-Desinfektionsmaßnahmen ist unfallbedingter Schaden und auf Schädigerseite zu erstatten
  • Höhere Mietwagenkosten aufgrund verlängerter Anmietdauer wie auch Kosten des Reparaturablaufplans sind erstattbar
  • Aktivlegitimierte Klägerin erhält vollständige Reparaturkosten und Sachverständigenkosten