Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 38

  • Bundesrepublik haftet nicht im Hinblick auf Manipulationssoftware bei Dieselfahrzeugen
  • AG Döbeln uneins: Widersprüchliche Auffassungen in Bezug auf das Sachverständigenhonorar
  • Überführungskosten des reparierten Fahrzeugs an den Wohnort des Geschädigten eines Kfz-Haftpflichtschadens sind vollumfänglich erstattbar
  • Kleinteilpauschale und Kosten für Probefahrt sind zu erstatten