Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 05

  • Kfz-Haftpflichtschaden: Zur Begrenzung der Ausfalldauer muss der Geschädigte nicht die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen
  • Kfz-Mangel bei nicht altersgemäßem Verschleiß und gleichzeitig manipuliertem Tachostand
  • Besondere Corona-Hygienemaßnahmen sind im Rahmen der Nebenkosten im Sachverständigenhonorar zu berücksichtigten
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Mietwagenkosten nach „Fracke“