Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 10

  • Rückabwicklung des Verbrauchsgüterkaufs eines „Bastlerfahrzeugs“, Erstattung von vorgerichtlichen Sachverständigen- und Anwaltskosten
  • Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet