Regulierungsverhalten der VHV Versicherung

Regulierungsverhalten der VHV Versicherung


Bereits mit dem letzten Sonderrundschreiben haben wir auf das Regulierungsverhalten derVHV sehr
eindringlich hingewiesen. Die Resonanz nicht nur aus dem Kreis der Mitglieder des BVSK, sondern
auch aus dem Kreis vieler Rechtsanwälte und sogar aus dem Kreis der Sachverständigenorganisationen
belegt, dass offensichtlich die VHV Versicherung hier in einer Art und Weise am Markt auftritt,
die selbst von Versicherungen, die mit derVHV imWettbewerb stehen, nicht nachvollzogen werden
kann.


Wir unterstützen derzeit sowohl wettbewerbsrechtliche Verfahren gegen dieVHV Versicherung, aber
wir haben auch Mitglieder unterstützt, strafrechtliche Ermittlungen gegen die VHV zu veranlassen.
Wird beispielsweise in Prozessen vorgetragen, dass das Honorar des Sachverständigen nur deshalb
so hoch sei, weil er Provisionen an dieWerkstatt zahlen würde, ist diesunseres Erachtensein Fall des
Betruges oder des versuchten Betruges (Prozessbetrug) bzw. der Anstiftung hierzu.


In gleicher Weise gilt dies für die Behauptung, ein Gutachten bei einer Organisation xy würde
nur 308,00 € gekostet haben, obschon alle Organisationen bestätigen, dass eine derartige Aussage
vor Besichtigung des Fahrzeuges nicht möglich ist.


Dankenswerterweise erhalten wir von vielen Mitgliedern die Kürzungsschreiben der VHV oder
auch Schriftsätze in Gerichtsverfahren. Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge können wir nicht auf
jeden Einzelfall reagieren.


Wir bitten aber ganz ausdrücklich, uns die entsprechenden Schreiben zuzuleiten, da wir nur so
umfassend dokumentieren können, dass es sich hier eben nicht um Einzelfälle handelt, sondern
um vorsätzliche rechtswidrige und völlig willkürliche Angriffe auf den Berufsstand des freiberuflichen
Sachverständigen.

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