Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 44
- Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs und Abrechnung auf Neupreisbasis
- Vereinbarung, dass Käufer Risiko eines möglichen Mangels trägt, ist unwirksam / Erheblichkeit eines unbehebbaren Mangels
- Zusätzliche Kosten der Reparatur aufgrund von COVID-19-Schutzmaßnahmen sind erstattbar
- BVSK-Abtretungserklärung hält rechtlicher Überprüfung stand – Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen