HUK Coburg in Pilotregionen mit neuer Strategie

Seit einigen Wochen versucht die HUKCoburg Gschädigte sehr früh nach einem Verkehrsunfall zu ereichen, um ihnen "Hinweise" für das Verhalten nach dem Verkehrsunfall zu geben.


Neben den bereits bekannten Hinweisen zu günstigen Mietwagen, die über die HUK-Coburg vermittelt werden können, verweist man nun auch auf ein argebliches Kostenrisiko bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen und als Beleg führt man eine angebliche Firma SV-NETauf und benennt drei Sachverständige, die diesem Netzwerk angehören würden.


Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Aussage zum Kostenrisiko völliger Unsinn. Ganz offensichtlich will man mit diesem Schreiben lediglich Geschädigte verunsichern.

Selbst die aufgeführten Sachverständigen wissen zum Teil überhaupt nicht, dass se in derartigen Schreiben erwähnt werden und haben auch keinerlei vertragliche Beziehungen zur HUK-Coburg oder zu einer Firma SV-NET.


Das was die HUK-Coburg hier betreibt, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die ersten Sachverständigen, die in den Schreiben der HUK-Coburg erwähnt werden, haben bereits Unterlassungsansprüche gegen die HUK-Coburg geltend gemacht. Ob darüber hinaus auch weitere Vorschriften durch das Verhalten der HUK-Coburg verletzt sind, wird derzeit geprüft.Das Regulierungsverhalten der HUK-Coburg bei Kfz-Sachverständigen passt zum allgemeinen Regulierungsverhalten dieser Gesellschaft, die deutschlandweit Verbringungskosten mit absolut willkürlichen Argumenten kürzt, die sogenannte Prüfungsinstitute wie beispielsweise ControlExpert offensichtlich mit Kürzungen beauftragt, die bei Glasschäden den Stundenvenechnungsmtz willkürlich auf einen angeblich ortsüblichen Stundenverrechnungssatz reduziert, ohne die Beispiele hier abschließend aufgeführt zu haben.


Jedem Geschädigten kann nur dringend geraten werden, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nur in Fällen in denen die HUK-Coburg regulierungspflichtig ist, aber vor allen Dingen sollte davon ausgegangen werden, das ohne qualifizierten Sachverständigen oder ohne Rechtsanwalt die Unfallabwicklung schwierig bis unmöglich wird.


Bislang sind die Schreiben der HUK-Coburg noch begrenzt auf den Raum München, Regensburg und das Saarland. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die HUK-Coburg auf diesem Irrweg verbleibt und diese Art der Beeinflussung des Geschädigten auch auf andere Regionen ausdehnen wird.


Um es nochmal mit aller Deutlichkeit klarzumachen - kein Geschädigter ist verpflichtet Sachverständige zu beauftragen, die ihm vom Schädiger empfohlen werden. Kein Geschädigter verstößt gegen die Schadenminderungspflicht, wenn sie Sachverständige beauftragen, die ihr Honorar im Rahmen der bekannten BVSK-Honorarbefragung berechnen.


Sollten Sie mit entsprechenden Schreiben der HUK-Coburg konfrontiert werden, scheuen Sie
sich nicht, uns diese zuzuleiten.

 

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